Die Wegleitung konkretisiert, was aus Sicht des zuständigen Bundesamts als Aufsichtsbehörde unter der von Art. 20 Abs. 5 WaG geforderten Sicherstellung einer minimalen Pflege im Schutzwald zu verstehen ist (Wegleitung NaiS S. 7). 4.2. Für die verschiedenen Waldstandorte und Naturgefahren beschreibt die Wegleitung NaiS jeweils minimale und ideale waldbauliche Anforderungsprofile, die eine hohe Schutzwirkung gegen Naturgefahren erwarten lassen und die mit minimalem Aufwand dauernd erhalten werden können. Der Inhalt der Anforderungen stützt sich auf die Forschung, auf Beobachtungen in der Natur und auf die Erfahrungen der Praxis.