Das blosse wirtschaftliche Interesse an einer möglichst intensiven Nutzung eines Waldgrundstücks kann eine solche auf jeden Fall nicht rechtfertigen. 3.3.4. Weder aus den Vorbringen des Beschwerdeführers noch aus dem von ihm eingereichten privaten Gutachten geht hervor, weshalb dem streitbetroffenen Wald keine Schutzfunktion zukommen sollte bzw. weshalb es nicht erforderlich wäre, den gesamten streitbetroffenen Wald als Schutzwald auszuscheiden. Der private Gutachter beschreibt im Wesentlichen den Ist-Zustand des Walds und die konkreten, nach seiner Auffassung für den Soll-Zustand des Walds angezeigten waldbaulichen Massnahmen. Die Schutzwaldfunktion stellt er hingegen nicht infrage.