Nordwestlich am Fuss des Z-bergs erstrecken sich Siedlungen und Industrie- bzw. Gewerbegebiete mit zahlreichen Gebäuden und Anlagen und der entsprechenden Verkehrsinfrastruktur. In diesem Teil der Gemeinde entstanden im Jahr 2005 zufolge von Starkniederschlägen unbestrittenermassen erhebliche Schäden. Auch ein relevantes Schadenpotenzial ist demnach gegeben. Die harmonisierten Kriterien zur Schutzwaldausscheidung erscheinen soweit erfüllt und die konkrete Ausscheidung im Bereich des streitbetroffenen Walds soweit nachvollziehbar. Auch die Arrondierung im oberen Bereich des streitbetroffenen Walds ist nach Auffassung des Kantonsgerichts zulässig.