Ausserdem waren bzw. sind diese Flächen allenfalls um zusätzliche Waldflächen (bestehende kantonale Waldperimeter, relevante Waldflächen mit Schutzwirkung) zu ergänzen (Losey/Wehrli, a.a.O., S. 7 und 12 f.). 3.3.3. Gemäss den Akten und den Feststellungen am Augenschein ist ein Gefahrenpotenzial in Form von Hangmuren/Rutschungen vorhanden (vgl. vorstehende E. 3.2.3). Dies wird denn auch vom Beschwerdeführer nicht bestritten. Die Gefahrenhinweiskarte enthält einen entsprechenden Vermerk. Nordwestlich am Fuss des Z-bergs erstrecken sich Siedlungen und Industrie- bzw. Gewerbegebiete mit zahlreichen Gebäuden und Anlagen und der entsprechenden Verkehrsinfrastruktur.