Hierzu gehören Gebäude, Anlagen, das Eisenbahnnetz und auch, soweit es Erschliessungsfunktion hat, das Strassennetz (Losey/Wehrli, a.a.O., S. 12 f. und Anhang 2 S. 3). Schliesslich ist bzw. war es gemäss den harmonisierten Kriterien zur Schutzwaldausscheidung notwendig, die aufgrund bestehender Geodatensätze modellierten schadenrelevanten Prozessflächen im Wald je nach der konkreten Situation im Gelände zu arrondieren bzw. seitlich abzugrenzen (insbesondere zwecks sichtbarer bzw. einheitlicher Grenzen). Ausserdem waren bzw. sind diese Flächen allenfalls um zusätzliche Waldflächen (bestehende kantonale Waldperimeter, relevante Waldflächen mit Schutzwirkung) zu ergänzen (Losey/Wehrli, a.a.