Danach müssen für die Ausscheidung von Schutzwald gewisse Kriterien zum Gefahren- und zum Schadenpotenzial sowie zur Arrondierung bzw. zu ergänzenden Waldflächen erfüllt sein. Hinsichtlich des Gefahrenpotenzials wird einerseits ein anerkannter Gefahrenprozess (Lawine, Sturz/Steinschlag, Hangmure/Rutschung, Gerinneprozess) verlangt, andererseits ein Nachweis des Gefahrenpotenzials auf Hinweisstufe mittels anerkannter Grundlagen zur Gefahrenbeurteilung. Hierzu gehört zum Beispiel ein entsprechender Vermerk auf der Gefahrenhinweiskarte (Losey/Wehrli, a.a.O., S. 11 und 13). Erforderlich ist sodann ein relevantes Schadenpotenzial.