3.3. 3.3.1. Fraglich ist, ob sich der streitbetroffene Wald für eine Schutzfunktion eignet bzw. ob im konkreten Fall die (vorläufige) Schutzwaldausscheidung nachvollziehbar und richtig erfolgte. Der Beschwerdeführer äussert sich zur Frage der Schutzfunktion des streitbetroffenen Walds teilweise widersprüchlich. So führt er in der Beschwerde einerseits aus, dieser Wald könne auch bei einer etappierten Räumung innerhalb von zwei bis drei Jahren seine Funktionen vollumfänglich wahren, ja der Beitrag an die Schutzziele sei sogar noch grösser als bei der bewilligten Nutzung, wenn der Verjüngungsschlag bereits nach drei Jahren abgeschlossen sei.