21a Abs. 2 BZR) – über das ganze Gemeindegebiet. Die Gefahrenhinweise sind in der entsprechenden Karte im Geoportal ersichtlich (www.geo.lu.ch/map/gefahrenkarte/). Daraus geht hervor, dass das Grundstück z in einem Gebiet liegt, in dem eine potenzielle Gefährdungssituation durch Spontanrutschungen bzw. Hangmuren besteht. 3.2.3. Nach Darlegung der Vorinstanz sind die Naturgefahrenprozesse am Z-berg ausgewiesen. Am Augenschein wies ein Vertreter der Vorinstanz auf eine im Gebiet typische liegende Sandsteinschicht hin. In einem steilen Gelände sei dies gerade bei einer flachgründigen Vegetation nicht unproblematisch. Es bestehe eine Rutschgefährdung.