Sie verhindern oder reduzieren die Intensität solcher Ereignisse. Zudem schützen sie auch indirekt vor Murgängen und Hochwasser durch die Stabilisierung der Einhänge von schadenrelevanten Gerinnen (Entwurf WEP Region Luzern S. 16, WEP Region Willisau S. 16). Beim Besonderen Wildlebensraum handelt es sich um Gebiete mit längerfristig für das Schalenwild besonders guten und deshalb attraktiven Lebensbedingungen (Äsung, Deckung, Relief/Gelände-Exposition, intaktes Wechselsystem; Entwurf WEP Region Luzern S. 20, WEP Region Willisau S. 20). 3.2.2. Die Festlegung von Schutzwald fusst auf den planerischen Grundlagen betreffend die Naturgefahren. Gemäss Art. 6 Abs. 2 lit.