Darin werden den Waldflächen Vorrangfunktionen zugeordnet, wo aus öffentlicher Sicht besondere Ansprüche an den Wald gestellt oder besondere Wirkungen bzw. Leistungen vom Wald verlangt werden. Unterschieden wird zwischen der Vorrangfunktion Schutz vor Naturgefahren – worunter der Besondere Schutzwald, der Besondere Hochwasserschutzwald und der Hochwasserschutzwald fallen –, der Naturvorrangfunktion (mit Total- und Sonderwaldreservaten und Altholzgruppen), dem Besonderen Wildlebensraum, den Grundwasserschutzzonen sowie den Wäldern ohne Vorrangfunktion (Entwurf WEP Region Luzern S. 15; vgl. z.B. auch WEP Region Willisau S. 14, mit zusätzlicher Vorrangfunktion Bildung und Erholung).