Allerdings ist im vorliegenden Verfahren im Rahmen der Rechtsanwendung von Amtes zu prüfen, ob in der angefochtenen Nutzungsbewilligung der rechtserhebliche Sachverhalt richtig festgestellt worden ist. Insofern ist auch zu prüfen, ob sich der streitbetroffene Wald für eine Schutzfunktion eignet. Im Wesentlichen geht dies mit einer Prüfung einher, ob im konkreten Fall die vorläufige Schutzwaldausscheidung nachvollziehbar und richtig erscheint. Gestützt darauf wird sich ergeben, inwiefern die Vorinstanz dem streitbetroffenen Wald zu Recht eine Schutzfunktion zuerkannt hat und auf ihn die für Schutzwälder einschlägigen bundes- und kantonalrechtlichen Bestimmungen angewandt hat.