Vor der Arrondierung vom März 2013 war gemäss Waldfunktionenplan offenbar nur rund ein Drittel des streitbetroffenen Walds als Besonderer Schutzwald ausgeschieden, der Rest als Hochwasserschutzwald. Insofern hatte der Beschwerdeführer die Gelegenheit, sich bereits vor Erlass der angefochtenen Verfügung zur – teilweise bereits erfolgten vorläufigen planerischen – Arrondierung der oberen Grenzlinie des (Besonderen) Schutzwalds zu äussern.