Die harmonisierten Schutzwaldperimeter wurden darauf durch den Bund nach einem standardisierten Verfahren geprüft. Damit konnte für jeden einzelnen Schutzwaldperimeter nachvollziehbar dokumentiert werden, weshalb er (materiell) als Schutzwald ausgeschieden ist (Losey/Wehrli, a.a.O., S. 15). Die Verzögerung der definitiven formellen rechtlichen Ausscheidung von Schutzwäldern im Rahmen eines WEP konnte und kann die zuständigen Behörden nicht davon entbinden, den Wald gemäss Art. 20 Abs. 1 WaG so zu bewirtschaften oder bewirtschaften zu lassen, dass er seine Funktionen, namentlich seine Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktion (Art. 1 Abs. 1 lit.