Immerhin wurde der Schutzwald im Rahmen von Vorarbeiten bereits im Jahr 2006 vorläufig ausgeschieden. Die Verzögerung der definitiven Ausscheidung von Schutzwäldern und der WEP war – nebst dem Umstand der zahlreichen Waldfeststellungsverfahren im Zusammenhang mit dem Übergang vom dynamischen zum statischen Waldbegriff in der Bauzone – namentlich dadurch bedingt, dass das zuständige Bundesamt (bis 31.12.2005: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft [BUWAL], ab 1.1.2006: Bundesamt für Umwelt [BAFU]) in Zusammenarbeit mit den Kantonen in den Jahren 2004 bis 2007 national harmonisierte Kriterien zur Schutzwaldausscheidung erarbeitete.