Im März und April 2014 fanden fünf Mitwirkungsveranstaltungen statt, in welchen Personen, Organisationen und Behörden der betroffenen Gemeinden sich im Sinn von § 19 Abs. 4 KWaG zum Entwurf äussern konnten. 2.4. 2.4.1. Der Beschwerdeführer bringt vor, Schutzwälder nach Bundesrecht und nach kantonalem Recht stellten Nutzungspläne im Sinn des Bundesrechts dar. Diese seien entsprechend im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung im jeweiligen Zonenplan bzw. Bau- und Zonenreglement festzulegen. Im vorliegend zu beurteilenden Fall sei dies nicht geschehen.