In den forstlichen Planungsdokumenten sind mindestens die Standortverhältnisse sowie die Waldfunktionen und deren Gewichtung festzuhalten (Abs. 2). Zu unterscheiden ist zwischen der strategischen überbetrieblichen Planung, die behördenverbindlich ist, und, soweit kantonal vorgesehen, der operativen Planung auf Stufe Forstbetrieb, die auch waldeigentümerverbindlich ist (Seitz/Zimmermann, Kantonale Ausführungsgesetzgebungen zum eidgenössischen Waldgesetz – ein Überblick, in: Schweizerische Zeitschrift für Forstwesen 153 [2002] S. 351; vgl. auch Bachmann, Forstliche Planung – heute und morgen, in: Schweizerische Zeitschrift für Forstwesen 156 [2005] S. 137 ff.).