6.3.2. Die Erhöhung von Ausnützungsziffern im Konsultationsbereich einer risikorelevanten Anlage kann zu einem Anstieg des Risikos führen. Entsprechend sind in solchen Fällen wiederum Raumplanung und Störfallvorsorge miteinander zu koordinieren und die entsprechenden Prüfschritte vorzunehmen. Der Methode der Planungshilfe Bund (Ziff. 3.1) wie auch insbesondere der Arbeitshilfe BUWD (Ziff. 5.4) folgend, ist somit nach der Bejahung, dass eine Anpassung des Nutzungsplans im Konsultationsbereich vorliegt, im zweiten Schritt zu prüfen, ob diese Anpassung risikorelevant ist. Risikorelevant ist sie jedoch nur, wenn sie zu einer erheblichen Erhöhung des Risikos führt (vgl. Glossar "Risikorelevanz"