In den neuen Wohn- und Arbeitszonen (WAr), welche die Wohn- und Gewerbezonen (WG2 und 3) ersetzen, wurde die zulässige Ausnützung für die Nutzung Wohnen jedoch beibehalten: 0,6 in der WAr/A respektive 0,4 in der WAr/B. Eine Ausnützungsbeschränkung für das Gewerbe wurde in diesen Zonen hingegen aufgehoben. Dasselbe gilt in der Dorfzone (vormalige Ausnützungsziffer 0,6) und der Arbeitszone (vormals Gewerbezone mit Ausnützungsziffer von 0,75). Der weitaus grösste Teil des Baugebiets im Gebiet X Dorf befindet sich im Abstandsbereich von 400 m entlang der Transitgasleitung.