Technische Gefahren, hinzuweisen. Wie erwähnt (vorstehende E. 3.3) wurde beim Abstimmungsbedarf zwischen Störfallrisiken und Siedlungsentwicklung festgehalten, dass sowohl bei der Festlegung neuer Nutzungszonen wie auch bei unüberbauten Bauzonenflächen die Gefährdungslage zu überprüfen ist. Bei beiden Grundstücken wurde nicht geprüft, ob allenfalls nur Teile derselben, auf- und eingezont werden sollen respektive die Aufzonung mit einer teilweisen Auszonung einhergehen könnte, um einen etwas grösseren Sicherheitsabstand zur Gasleitung zu erreichen.