Es geht denn auch nicht an, mit einem solchen pauschalen Verweis der Gemeinde sämtliches Entwicklungspotenzial im Gebiet Y zu verunmöglichen, schon gar nicht, wenn wie hier zumindest eine teilweise Verdichtung und damit ein haushälterischer Umgang mit dem Boden verfolgt wird. Nebst der Anlagebetreiberin und den Umweltfachstellen werden gegebenenfalls auch die betroffenen Grundeigentümer bei der Evaluation der Massnahmen einzubeziehen sein.