Dies trotz der ablehnenden Haltung der kantonalen und eidgenössischen Umweltfachstellen. Ausführliche Stellungnahmen der Umweltfachstellen fehlen hingegen: Auffallend ist insbesondere, dass sich die teilweise äusserst kurzen Stellungnahmen dieser Fachstellen wenn überhaupt dann nur zu sicherheitstechnischen Massnahmen – den baulichen – äusserten. An auf vertiefte Prüfungen abgestellte Ausführungen zu weiteren sicherheitstechnischen Massnahmen (technische und organisatorische wie auch weitere bauliche, wie z.B. Stollen oder Kanal für die Gasleitung, Schutzplatten, Installation [vermehrter]