Der Vertreter des BAFU wies in seiner E-Mail-Mitteilung darauf hin, dass die Risikosummenkurve durch ein Versagen aufgrund von Bodenbewegungen dominiert werde, was sich auch aus dem von der suisseplan Ingenieure AG im Rahmen ihrer Risikobetrachtung dargestellten Fehler- und Ereignisbaum ergibt. Dies bewog offenbar die Beschwerdegegnerin dazu, im Rahmen ihrer Vernehmlassung zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde den Eventualantrag zu stellen, dass die Umzonung des Grundstücks Nr. z mit der Auflage zu ergänzen sei, dass im Gestaltungsplanverfahren auf Kosten der Transitgas AG bauliche, technische oder organisatorische Sicherheitsmassnahmen zur Verminderung des Störfallrisikos zu treffen seien, wie