Sie verwies dabei auf Stellungnahmen des Bundes, d.h. des Dienstes Rohrleitungen des BFE und der Abteilung Gefahrenprävention, Sektion Störfall- und Erdbebenvorsorge, des BAFU. Der Vertreter des BAFU empfahl, von den Zonenplanänderungen abzusehen, da sich mit diesen die Risikosummenkurve vom mittleren in den oberen Übergangsbereich verschiebe. Er weist weiter darauf hin, dass im Rahmen des Plangenehmigungsprojekts "Ausbau Transitgasleitung: Abschnitt Ruswil - Brienzer Rothorn" vom 1. März 1999 festgehalten worden sei, dass beim Streckenabschnitt X-Süd Zonen mit grosser Personenkonzentration mit grösstmöglichem Abstand umfahren würden und ein alternatives Trassee nicht erkennbar sei.