Erst ein Ansteigen in den oberen Übergangsbereich müsste als untragbares Risiko bezeichnet werden. Unter Verweis auf die Raumentwicklungsstrategie des Richtplans 2009, welche einerseits ein stärkeres Wachstum an den Hauptentwicklungsachsen und andererseits ein vermindertes Wachstum in den peripheren Baugebieten des Kantons vorsieht, hielt die Vorinstanz fest, dass dies für Gemeinden wie X bedeute, dass sie ihre Entwicklung auf eine Verdichtung, Schliessung von Baulücken, Verfügbarmachung von unüberbauten Baugrundstücken und eine Siedlungsentwicklung nach innen fokussieren müsse.