rechtskräftigen und andererseits der geplanten erhöhten Ausnützungsziffer addiert. Die Ingenieure kamen dabei insbesondere zum Schluss, dass mit der geplanten höheren Ausnützungsziffer im Vergleich zur rechtskräftigen mit einer Zunahme von 40 Personen in der Kategorie Wohnen zu rechnen ist. Gleichzeitig rechneten sie mit einer Zunahme von 7 Personen im Bereich Arbeiten in der Wohn- und Arbeitszone B, da in dieser die Ausnützungsziffer für das Gewerbe aufgehoben wurde. Diese Zahlen werden von der Beschwerdegegnerin angezweifelt: So macht sie in ihrer Vernehmlassung geltend, dass mit der Umzonung des Grundstücks Nr. z nicht mit einer relevanten Erhöhung der Personendichte zu rechnen sei: