Die streitbetroffene Gasleitung hat einen Durchmesser von 48" und einen Druck (MOP = maximum operating pressure) von 75 bar. Der streitbetroffene Teil des Grundstücks Nr. z lag bis zur Zonenplanrevision mit einer Fläche von rund 9'000 m2 in der eingeschossigen Einfamilienhauszone E1/B mit einer Ausnützungsziffer von 0,3. Diese im Rahmen der Ortsplanungsrevision 2011/12 etwas modifizierte Fläche (leichte Verschiebungen zwischen der Wohnzone sowie der Mischzone) wurde mit der nun angefochtenen Zonenplanrevision in die Wohnzone A mit einer Ausnützungsziffer von 0,6 verschoben, was einer Verdoppelung der realisierbaren anrechenbaren Geschossflächen entspricht (vgl. Art.