Die Transitgasleitung bilde als Hauptgasleitung das Rückgrat der schweizerischen Gasversorgung, weshalb an dieser ein überragendes öffentliches schweizweites Interesse bestehe, diene sie doch der ausreichenden Versorgungsbasis des Landes. Ferner soll die Bevölkerung von Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial geschützt werden. Diesen beiden erheblichen öffentlichen Interessen stünden das Interesse der Gemeinde X, mittels einer Erhöhung der Ausnützungsziffer die Gemeinde zu entwickeln, und die privaten Interessen der Grundeigentümer gegenüber. Diese würden die beiden ersteren erheblichen öffentlichen Interessen nicht überwiegen.