Dies solle durch eine Entflechtung von Nutzungen mit erhöhtem Schutzbedürfnis (hohes Personenaufkommen) und Nutzungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial, z.B. Anlagen mit technischen Gefahren, erreicht werden. Um einerseits die Bevölkerung vor schädlichen Einwirkungen zu schützen und andererseits den Betrieben mit Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial eine gewisse Standortsicherheit zu gewährleisten, sei eine frühzeitige Berücksichtigung der bestehenden Gefahrenbereiche bei der Festlegung neuer Nutzungszonen notwendig. Zudem seien unüberbaute Bauzonenflächen auf ihre Gefährdungslage zu überprüfen.