II.) wird auf den Abstimmungsbedarf in der Raumplanung hingewiesen: Siedlungsentwicklung und Störfallvorsorge seien so aufeinander abzustimmen, dass möglichst keine neuen Risiken entstünden oder keine Risikoerhöhung erfolge. Dies solle durch eine Entflechtung von Nutzungen mit erhöhtem Schutzbedürfnis (hohes Personenaufkommen) und Nutzungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial, z.B. Anlagen mit technischen Gefahren, erreicht werden.