Richtungsweisend (Ziff. I.) wurde dabei festgelegt, dass die Bevölkerung vor Störfallrisiken zu schützen sei. Grosse Schäden, die durch Störfälle entstehen könnten, seien durch kosteneffiziente Massnahmen zu vermeiden oder auszuschliessen. Die Störfallrisiken und die Siedlungsentwicklung würden so aufeinander abgestimmt, dass die Risiken möglichst gering blieben oder würden, was in der Richt- und Nutzungsplanung im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen sei. Unter den Erläuterungen (Ziff. II.) wird auf den Abstimmungsbedarf in der Raumplanung hingewiesen: