StFV BAFU). Dass für die streitbetroffene Erdgasleitung bereits ein entsprechender Kurzbericht vorliegen würde, wird weder geltend gemacht, noch ist solches aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen und übrigen Akten anzunehmen. Hingegen liegt für das Gebiet Y eine Risikobetrachtung der suisseplan Ingenieure AG, Zürich, vor. Darauf wird zurückzukommen sein. 3.2.2. Zur Erreichung des zweiten Ziels der StFV-Revision wurde ein neuer Artikel 11a "Koordination mit der Richt- und Nutzungsplanung" aufgenommen, mit welchem insbesondere die Kantone auf die Pflicht zur Koordination von Raumplanung und Störfallvorsorge aufmerksam gemacht werden.