Der Kurzbericht hat nach Abs. 3 folgende Inhalte aufzuweisen: a. eine knappe Beschreibung der baulichen und technischen Gestaltung der Rohrleitungsanlage mit Übersichtsplan und Angaben zur Umgebung; b. Angaben über die Art, die Zusammensetzung und den Aggregatszustand der beförderten Stoffe und Zubereitungen sowie ber den genehmigten Betriebsdruck und das Unfallgeschehen; c. Angaben über die Sicherheitsmassnahmen; d. eine Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines Störfalls mit schweren Schädigungen der Bevölkerung oder der Umwelt.