1.2 der Erläuterungen des Bundesamtes für Umwelt [BAFU] vom Januar 2012 zur Revision der Verordnung über den Schutz vor Störfällen, Aktenzeichen J282-1865; im Folgenden: Erläuterungen StFV BAFU). 3.2.1. Zur Erreichung der Reduktion der Risiken wurden mit der StFV-Revision die allgemeinen Sicherheitsmassnahmen nach Art. 3 Abs. 1 StFV auch auf Rohrleitungsanlagen ausgedehnt: Danach hat der Inhaber einer Rohrleitungsanlage alle zur Verminderung des Risikos geeigneten Massnahmen zu treffen, die nach dem Stand der Sicherheitstechnik verfügbar, aufgrund seiner Erfahrung ergänzt und wirtschaftlich tragbar sind.