Dies wäre im Rahmen eines neuen Baubewilligungsgesuchs zu prüfen. Die entsprechenden baulichen Massnahmen dürften zwar möglicherweise mit höheren Kosten verbunden sein, jedoch kann dies den Beschwerdeführern, welche die Tierhaltung lediglich als Hobby betreiben, zugemutet werden. Hinzu kommt, dass es sich bei den erstellten Kleinbauten und Unterstände nach den unwidersprochenen Angaben des Gemeinderats um einfache Holzbauten mit Eternit- oder Blechbedachungen handelt. Diese können somit ohne grossen Aufwand entfernt werden. Dasselbe gilt für die Tiergehege, auch in Bezug auf die Verkleinerung von Gehege E.