Werden illegal errichtete Bauten, die wie vorliegend dem RPG nicht mehr entsprechen, nicht beseitigt, sondern auf unabsehbare Zeiten geduldet, so wird der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet in Frage gestellt und rechtswidriges Verhalten belohnt. Formell rechtswidrige Bauten, die auch nachträglich nicht legalisiert werden können, müssen daher grundsätzlich beseitigt werden. Davon geht auch § 209 Abs. 2 PBG aus, der die Gemeinden verpflichtet, für die Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustands zu sorgen.