Mit dem Gesetzeszweck von Art. 24d Abs. 1bis RPG stehe diese Schlussfolgerung aber nicht im Einklang. Die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes im Jahre 2007 sei aus agrarpolitischen Gründen erfolgt. Es sei darum gegangen, dem anhaltenden Strukturwandel der Landwirtschaft verstärkt Rechnung zu tragen und künftig eine verbesserte Nutzung bestehender, für die Landwirtschaft nicht mehr benötigter Gebäude zu ermöglichen, sei dies für das nichtlandwirtschaftliche Wohnen (Abs. 1), sei dies für die hobbymässige und artgerechte Tierhaltung (Abs. 1bis).