2 - 16 (Kleinbauten und Unterstände) und den Buchstaben A - F (Tiergehege und Gartenanlage [Pläne vom 23.8.2012, ergänzt am 27.9.2012, und vom 21.12.2012, ergänzt am 22.2.2013]). In den angefochtenen Entscheiden befanden die Vorinstanzen über alle diese baulichen Massnahmen und Anlagen und bewilligten die Dachwohnung, die Wärmepumpe, die Gartenanlage D, den Pferdestall mit Auslauf (Anlagen Nrn. 9 und 9a) sowie die Umnutzung der Kleinbaute Gebäude Vers.-Nr. 103d mit dem zu verkleinernden Tiergehege E. Hinsichtlich der baulichen Anlagen Nrn. 10 (Autounterstand beim Wohnhaus), 11 und 16 (Autounterstände bei der Scheune) und 12 (Traktorenunterstand, Gebäude Vers.-Nr.