Mit allgemeinen Beanstandungen befasst sich das Kantonsgericht nicht (BGE 124 II 151 E. 2c/aa). 2. 2.1. Gegenstand des Baugesuchs vom 8. Juni 2012 waren der Einbau einer Dachwohnung, einer Wärmepumpe und verschiedene von den Beschwerdeführern für die Hobbytierhaltung erstellte Unterstände und Ställe. Anlässlich des Augenscheins vom 17. September 2012 wurden vier neue Parkplätze sowie weitere, zum Teil nicht bewilligte Kleinbauten festgestellt und in zwei Plänen festgehalten, bezeichnet mit den Nrn. 2 - 16 (Kleinbauten und Unterstände) und den Buchstaben A - F (Tiergehege und Gartenanlage [Pläne vom 23.8.2012, ergänzt am 27.9.2012, und vom 21.12.2012, ergänzt am 22.2.2013]).