Diesen Entscheiden beigeheftet waren die beiden erwähnten Pläne. C. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beantragten A und B sinngemäss die Aufhebung der beiden Entscheide, soweit ihnen die Bewilligung für verschiedene Kleinbauten, Unterstände und Tiergehege verweigert und deren Entfernung angeordnet wurde. Der Gemeinderat X und die Dienststelle rawi schlossen auf Abweisung der Verwaltungsgerichtbeschwerde. Erwägungen: 1. Die angefochtenen Entscheide des Gemeinderats X vom 9. Juli 2013 und der Dienststelle rawi vom 27. Juni 2013 betreffen eine Bewilligung im Sinn von Art. 22 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG;