Für alle übrigen Kleinbauten, Unterstände und Tiergehege wurde die nachträgliche Bewilligung verweigert und die Wiederherstellung des gesetzlichen Zustands verfügt. Gleichzeitig mit diesem Entscheid eröffnete der Gemeinderat auch die Verfügung der Dienststelle rawi vom 27. Juni 2013, mit welcher unter anderem die raumplanungsrechtlichen Ausnahmebewilligungen für die fraglichen Kleinbauten, Unterstände und Tiergehege verweigert wurden. Diesen Entscheiden beigeheftet waren die beiden erwähnten Pläne.