Mit Entscheid vom 9. Juli 2013 erteilte der Gemeinderat X die Bewilligung für den Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss (Gebäude Vers.-Nr. 103), den Neubau einer Wärmepumpe, die Gartenanlage sowie für den Pferdestall mit Auslauf (Anbau an Gebäude Vers.-Nr. 103a) und für die Umnutzung der Kleinbaute Gebäude Vers.-Nr. 103d, welche aber zu verkleinern ist. Für alle übrigen Kleinbauten, Unterstände und Tiergehege wurde die nachträgliche Bewilligung verweigert und die Wiederherstellung des gesetzlichen Zustands verfügt.