(…) Die aus ihrer Sicht im Moment grösste Unterstützung wäre, bei ihr den Leistungsmassstab auf ihre Situation zu reduzieren und sie damit aus dem Dauerdruck zu nehmen. Hinsichtlich des weiteren Vorgehens wurde festgehalten, dass seitens der Arbeitgeberin die Bereitschaft bestehe, Massnahmen zu unterstützen, die zu einer 100%igen Arbeitsfähigkeit führen würden. Als Optionen seien eine Anpassung des Aufgabengebiets oder eine Pensenreduktion vorgeschlagen worden. Zudem sicherte die Beschwerdeführerin zu, ihren behandelnden Arzt vom Arztgeheimnis zu entbinden, damit dieser Auskunft geben könne. Vorerst solle sie daher noch auf eine IV-Anmeldung verzichten.