Dies sei problematisch. Nicht vor allem wegen der Quantität, sondern weil die Stellungnahmen nicht von ihr selbständig bearbeitet werden könnten und vom Vorgesetzten nachbearbeitet werden müssten. 4.2.11. Eine Woche später fand ein weiteres Gespräch statt, an welchem auch der Vizedirektor E teilnahm. Dabei gab die Beschwerdeführerin im Wesentlichen an, sie habe seit ihrem Studium depressive Phasen erlebt, allerdings hätten diese nie eine Auswirkung auf ihre Arbeitsfähigkeit gehabt. Sie fühle sich der Aufgabe als Ärztin am Institut G grundsätzlich gewachsen, allerdings fühle sie sich bei schwierigen Fällen (…) noch nicht so sicher.