So würde sich ein ausgeglichener Querschnitt ergeben. Die Beschwerdeführerin sei mit diesem Vorgehen "mit Vorbehalten" einverstanden gewesen. 4.2.10. Bei den Akten liegt sodann eine weitere Gesprächsnotiz, datierend vom 6. Mai 2013. (…) Die Beschwerdeführerin teilte mit, sie werde weiterhin zu 50 % arbeiten und sich bei der Invalidenversicherung anmelden. Ihre Konzentrations- und Antriebsprobleme bestünden immer noch. Es wurde ihr mitgeteilt, dass bei ihr vor allem bei komplexen Fällen Schwierigkeiten bei der Analyse und einer differenzierten und fragegerechten Stellungnahme ersichtlich seien. Die Stellungnahmen seien daher nicht nachvollziehbar. Dies sei problematisch.