Dadurch, dass er alle Dossiers der Beschwerdeführerin prüfe, habe sich dieser Eindruck während der letzten zwei Monate bestätigt. Die Qualität der Stellungnahmen spiegle nicht die mehrjährige Erfahrung der Beschwerdeführerin wider. Der Fallumsatz liege (noch immer) deutlich unter dem Durchschnitt. Da die Quantität und Qualität der Arbeit nicht dem üblich zu erwartenden Durchschnitt einer erfahrenen Ärztin entspreche, sei eine Lohnkürzung beantragt worden. 4.2.8. Ab 15. Februar 2013 musste die Beschwerdeführerin mehrfach in unterschiedlichem Mass bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses krankgeschrieben werden.