Das Hauptgewicht liege in der qualitativen Dossierarbeit. Sie könne sich jederzeit auch "Tipps" bei ihren Vorgesetzten und beim Team zur effizienten Fallarbeit holen. (…). Insgesamt erhielt die Beschwerdeführerin die Bewertung II, mehrheitlich erfüllt. 4.2.6. Am 14. Januar 2013 informierte die Beschwerdeführerin ihre Arbeitgeberin darüber, dass gemäss ihrem behandelnden Arzt ihre kognitiven Störungen, die in einer neuropsychologischen Untersuchung vom Frühjahr objektiviert worden seien, auf ihre Depressionen zurückzuführen seien.