Das werde akzeptiert. Sie solle sich nicht unter Druck setzen, wichtiger als die Quantität sei die Arbeitsqualität. Die deutlich reduzierte Arbeitsleistung könne aber nicht mehr weiter mit dem vollen Lohn abgegolten werden, auch im Vergleich zu den anderen Mitarbeitern. Es bestehe daher einerseits die Möglichkeit, dass sie im Umfang von 90 % präsent sei, der Lohn jedoch lediglich 60 % betrage. Andererseits müsse sie sich überlegen, ob sie sich arbeitsunfähig und sich im Hinblick auf eine Rente bei der IV melden wolle. (…). 4.2.5. Am Beurteilungs- und Fördergespräch vom Januar 2013 wurde erneut festgehalten, dass der Fallumsatz aus gesundheitlichen Gründen unter dem Durchschnitt liege.