Seit Jahren leide sie an Depressionen. Seit ca. einem Jahr habe sie vermehrt kognitive Defizite mit Störungen der Konzentration und Aufmerksamkeit. Ein ADHS bestehe nicht. Der behandelnde Arzt führe diese kognitiven Störungen, die auch in einer neuropsychologischen Untersuchung vom Frühjahr 2012 objektiviert worden seien, auf ihre Depression zurück. Es sei eine Therapie (…) vorgesehen. Sie leide sehr darunter, dass sie nicht diejenige Leistung erbringen könne, die sie von sich erwarte. Seitens der Vorinstanz wurde vorgebracht, dass es ihr (der Vorinstanz) klar sei, dass die Leistungseinschränkung gesundheitlich bedingt sei. Das werde akzeptiert.