Sie sei eine ruhige, pflichtbewusste und ausgeglichene Mitarbeiterin, die sich für ihre Arbeit interessiere. Nach wie vor wurde effizientere Fallarbeit als Ziel definiert. Insgesamt erhielt die Beschwerdeführerin die Bewertung II-III, mehrheitlich erfüllt bis gut. 4.2.3. Bei den Akten liegt sodann eine Besprechungsnotiz vom 30. Januar 2012, verfasst von Teamleiter C. Dieser ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin im Nachgang zum BFG um eine Unterredung bat. Anlässlich dieser teilte sie mit, dass sie mit der Beurteilung und der Forderung nach einer Leistungssteigerung bezüglich der Fallzahlen nicht einverstanden sei.