Auch nach Ablauf der Probezeit wurde die Einarbeitung weitergeführt. Zudem wurde festgehalten, dass der Dossierbearbeitungsumsatz auf vier Dossiers pro Tag erhöht werden sollte. Es stand aber auch fest, dass das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden solle. 4.2.2. Im Rahmen des Beurteilungs- und Fördergespräch (BFG) vom 23. Januar 2012 wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin gute und verlässliche Stellungnahmen mache und auch zu Rückfragen bereit sei. Der Fallumsatz sei noch unter dem Durchschnitt und die Liegezeiten (Pendenzen) darüber.